Aktuelles
Es wurde zu keiner Zeit Schmieröl als Diesel verkauft
Bei der verkauften Ware handelte es sich, im Gegensatz zur weit verbreiten Meinung der Öffentlichkeit, zu jedem Zeitpunkt um Diesel.
Die Firma Hoffmann kaufte bei den unterschiedlichen, angeklagten Lieferanten Dieselkraftstoff im Zeitraum vom 1.1.2024-21.08.2024 ein und bekam Diesel auf ihr Betriebsgelände geliefert. Dieser Diesel wurde an Wiederverkäufer und Endkunden vertrieben. In der am 18.11.2024 von Staatsanwalt veröffentlichten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise noch von einem Zeitraum von Anfang 2023 bis 2024 gesprochen und damit der potenzielle Schaden, der entstanden sein soll, entsprechend höher dargestellt. Allerdings sind weder der Zeitraum, die Schadenshöhe, die Zuweisung des Steuerschadens an Thomas Hoffmann bzw. an die Firma Sigmund Hoffmann GmbH & Co. KG, noch die Aussage, es hätte sich bei der gekauften Ware um Schmieröl gehandelt, korrekt.
Aufgrund von Reklamationen hinsichtlich der Dieselqualität von Kunden kam Thomas Hoffmann seiner unternehmerischer Pflicht nach und reichte bereits Ende April 2024 die erste Dieselprobe an das Analyse Unternehmen ASG Analytik-Service ein. Dieses Ergebnis war deutlich innerhalb der Grenzwerte. Aufgrund weiterer, vereinzelter Beschwerden wurden in den folgenden Monaten wiederholt Proben unterschiedlicher Chargen an Diesel an das Prüflabor eingereicht. Die Probeergebnisse des großen Analysebildes zeigten bei einzelnen Chargen leichte Abweichungen der Norm in einzelnen Prüfparametern, woraufhin Herr Hoffmann die Lieferanten ermahnte, die Qualität des Diesels zu erhöhen. Aufgrund der Vorkommisse informierte Herr Thomas Hoffmann eigeständig den Zoll am 29.07.2024 und reichte Rechnungen der Lieferanten mit ein, mit der Bitte um Überprüfung und Rückmeldung, ob die Lieferanten rechtlich ordnungsgemäß agieren würden und eine weitere Geschäftsbeziehung möglich ist. Obgleich zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen gegen die Lieferanten geführt wurden, erhielt Thomas Hoffmann auch auf weitere Nachfrage keinerlei Rückmeldung und Informationen vom Zoll. Da die Lieferanten den Aufforderungen von Herrn Hoffmann nicht nachkamen und er als erfahrener Geschäftsmann zunehmend misstrauisch wurde, löste Thomas Hoffmann die Geschäftsbeziehungen zu den entsprechenden Lieferanten auf und kündigte alle Dieselliefervereinbarungen bereits zum 28.10.2024 und zum 5.11.2024
Alle 13 vorliegenden Prüfergebnisse, welche Thomas Hoffmann in Auftrag gegeben hatte, von unterschiedlichen Dieselchargen verschiedener Lieferanten, zeigen Prüfergebnisse für Dieselkraftstoff. Das Prüflabor charakterisiert das Aussehen der Proben stets als “Farbe gelblich, klar, frei von sichtbaren Verunreinigungen und Wasser”. Rein optisch konnte damit keine Auffälligkeit an der Ware festgestellt werden. Ebenso ließen die abweichenden Parameter (insb. der Schwefelgehalt sowie das Volumen bei 250 Grad und bei 350 Grad) keinen Rückschluss auf einen Warenbetrug zu.
Der in der Diskussion stehende Kraftstoff wurde ebenso in den vom Zoll erhobenen Proben als Diesel bestätigt. Die vom Zoll veranlassten, zahlreichen Untersuchungen verschiedener Proben durch das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung lassen keinen Zweifel an der Eignung als Kraftstoff zu. So wird im Zoll-Gutachten vom 05.06.2024 ausgeführt, dass die Probe entsprechend einem Gemisch aus Dieselkraftstoff und 12 % eines höhersiedenden Mineralöls/Basisöls entspreche. Es sei von einer Eignung und geplanten Verwendung als Kraftstoff auszugehen. Ebenso wird in den weiteren Gutachten ausgeführt, dass trotz der Abweichung einzelner Analyseparameter von den Vorgaben der DIN EN 590 eine Eignung und geplante Verwendung als Kraftstoff anzunehmen sei.
Der in der Rede stehende Kraftstoff wurde in den Ermittlungsakten als “Schmieröl” bezeichnet, obwohl dies weder den analytischen Prüfergebnissen der Firma Hoffmann, noch denen des Zolls entspricht. Der Kraftstoff hat keinerlei Ähnlichkeiten mit dem im Volksmund gängigen Begriff von Schmieröl. Auch das Zollfahndungsamt München hat in einem Aktenvermerk vermerkt, dass der geprüfte Stoff gar nicht als Korrosionsmittel (Schmieröl) geeignet wäre. Zu jedem Zeitpunkt des Verkaufs handelte es sich demnach um Dieselkraftstoff.
Hintergrundinformationen zur Pressemitteilung vom 18.12.2024
Zurück zur Übersicht