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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sigmund Hoffmann GmbH & Co. KG zur Verwendung ggü. Verbrauchern und Unternehmer

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen und Leistungen der Fa. Sigmund Hoffmann GmbH & Co. KG, Industriestr. 4, 95126 Schwarzenbach an der Saale, eingetragen beim Amtsgericht Hof, HRB 2251, (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) an Kunden zum Gegenstand haben. Kunde ist jeder Verbraucher oder Unternehmer. Gegenüber Unternehmern gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines Unternehmers erkennt das Unternehmen nicht an, es sei denn, das Unternehmen hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Unternehmen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferung an den Unternehmer vorbehaltlos ausführt.

Vertragsabschluss

  1. Angebote des Unternehmens sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Das Unternehmen ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Unternehmen anzunehmen. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird das Unternehmen den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Unternehmen gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den AGB per E-Mail zugesandt.

Lieferung und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder das Unternehmen noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen haben. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung bestellter Waren auf Gefahr des Unternehmers. Der Gefahrübergang auf den Unternehmer erfolgt im Falle der Lieferung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Lieferung bestimmten Person. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder das Unternehmen noch andere Leistungen, z.B. die Lieferung, übernommen hat.
  2. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen.
  3. Die Lieferung und Abrechnung von Diesel- und Ottokraftstoff sowie Heizöl erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15° C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.
  4. Leihgebinde bleiben Eigentum des Unternehmens und dürfen nur zur Lagerung der vom Unternehmen gelieferten Ware verwendet werden. Nach Entleerung ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe an das Unternehmen verpflichtet.
  5. Das Unternehmen übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Das Unternehmen wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Ist der Kunde Verbraucher, ist das Unternehmen nur dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit das Unternehmen trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhalten hat und das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt wird; eine Verantwortlichkeit des Unternehmens für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
  6. Ist die Nichteinhaltung einer Leistungsfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskampf, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, unvorhersehbare Hindernisse, Rohstofferschöpfung oder sonstige vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.
  7. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle für das anliefernde Fahrzeug befahrbar sind. Mehrkosten für Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.
  8. Das Unternehmen ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
  9. Für eine Wiederinbesitznahme der Ware wird dem Unternehmen bereits hiermit durch den Kunden das jederzeitige Betreten der Betriebs- oder Lagerstätte bzw. sonstiger Räume und/oder Grundstücke des Kunden genehmigt, soweit das für die Wiederinbesitznahme erforderlich ist.

Gewährleistung

  1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ist der Kunde ein Unternehmer, steht das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung dem Unternehmen zu. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat das Unternehmen die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  2. Schadensersatzansprüche wegen des Mangels gemäß den Bestimmungen in Ziff. 4. kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder das Unternehmen die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, muss er das Unternehmen innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt der Ware über offensichtliche Sach- und Rechtsmängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Unternehmen. Voraussetzung für Gewährleistungsrechte eines Unternehmers ist, dass er alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, jeweils gerechnet ab Gefahrenübergang. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche.

Haftung

  1. Das Unternehmen haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit das Unternehmen bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet das Unternehmen auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet das Unternehmen allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  2. Das Unternehmen haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Das Unternehmen haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das Unternehmen im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Unternehmens ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
  4. Das Unternehmen oder vom Unternehmen beauftragte Dritte sind im Rahmen einer Heizöllieferung nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse und Füllleitungen vor dem Betanken einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Es hat jedoch eine Sichtprüfung zu erfolgen.
  5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Vergütung

  1. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Kosten der Versendung oder Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.
  2. Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Bezahlung ist in jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem Konto des Unternehmens maßgeblich. Sollten durch den Kunden geleistete Zahlungen oder ein vereinbarter Bankeinzug durch die ausführende Bank zurückgebucht werden, so gehen die entstandenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Neben den von der jeweiligen Bank erhobenen Buchungsgebühren werden dem Käufer in jedem Fall 5,- Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen des Unternehmens sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug zahlbar.
  4. Das Unternehmen ist jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Bestellung von Zug-um-Zug-Zahlung oder Vorauskasse abhängig zu machen.
  5. Bei vom Kunden zu vertretenden Minderabnahmen sowie bei vom Kunden zu vertretenden Liefererschwernissen, insbesondere bei im Rahmen der Bestellung nicht mitgeteilter Erschwernisse wie beispielsweise eine erforderliche Schlauchlänge von über 40 Metern sowie eine erschwerte Erreichbarkeit des Einfüllstutzens, behält sich das Unternehmen das Recht vor, dadurch entstehende Mehrkosten zu berechnen.
  6. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne die Zustimmung des Unternehmens nicht zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
  7. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Unternehmen anerkannt sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Unternehmens ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm gem. § 312g BGB nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. Sigmund Hoffmann GmbH & Co. KG, Industriestr. 4, 95126 Schwarzenbach an der Saale, Telefonnummer: +49(0)9284/9504-0, Telefax: +49(0)9284/9504-30, E-Mail: info@sigmund-hoffmann.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular am Ende dieser AGBs verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das selbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BGB), so z. B. wenn sich die Ware bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischt.

Besondere Hinweise

  1. Bezieht der Kunde eine Werkleistung oder sonstige Leistungen in Zusammenhang mit einem Grundstück und ist er nicht Unternehmer oder ein Unternehmer, der die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht, ist er nach § 14b Abs.1 UStG verpflichtet, die Rechnungen bis zum Ende des übernächsten Jahres aufzubewahren.
  2. Gilt für Heizöl (leicht):
    Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
  3. Sicherheitsratschläge lt. Arbeitsstoffverordnung für den Gebrauch von Ottokraftstoffen: Dämpfe nicht einatmen - Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden - Nie zu Reinigungszwecken verwenden - Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten.
  4. Gem. § 16 HeizölLBV wird empfohlen, die Rechnungen als Bezugsmengennachweis für den Fall einer Heizölbewirtschaftung vier Jahre aufzubewahren.
  5. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde das Unternehmen unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Unternehmen die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Unternehmen entstandenen Ausfall.
  3. Das Unternehmen verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

Datenschutz

Es gilt die jeweils gültige Datenschutzerklärung des Unternehmens. Diese findet sich unter www.sigmund-hoffmann.de/datenschutz/

Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, ist Erfüllungsort der Sitz derjenigen Niederlassung, von der aus das Unternehmen die Leistung erbracht hat.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hof. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es steht dem Unternehmen jedoch frei, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/ odr/ zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist das Unternehmen weder verpflichtet noch bereit.